Das Problem des Vorstandswechsels ist ein drängendes. Im Wesentlichen gibt es für reine Förderstiftungen drei Möglichkeiten, diesem Problem zu begegnen: Entweder man beruft Vertreter der begünstigten Einrichtung oder des kontoführenden Geldhauses in den Vorstand, oder man arbeitet mit einem professionellen Stiftungsverwalter zusammen.
Von Jörg Martin
Das Problem ist bereits seit Jahren bekannt, mittlerweile ist es nicht mehr wegzudiskutieren: Immer mehr Stiftungen – in erster Linie sind hier rechtsfähige Stiftungen gemeint – laufen Gefahr, in absehbarer Zukunft mit einem verwaisten Vorstand dazustehen.
Für diese Entwicklung gibt es mehrere Ursachen: Da ist zum einen der Stiftungsboom der 2000er Jahre zu nennen, verbunden mit dem Zugeständnis der Behörden, Neugründungen ab 50.000 EUR mitzutragen, deren Vermögen bis heute nicht nennenswert angewachsen ist. Da die Bezahlung eines hauptamtlichen Vorstands selbst bei einem niedrigen siebenstelligen Betrag nicht möglich ist, bleibt der Stiftung nur, sich auf das Engagement ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder zu verlassen. Diese sind jedoch meist schwer zu finden.
Ein weiterer Faktor, der zur dieser Situation beigetragen hat, war das Image der so genannten Treuhandstiftung. Vor 15 Jahren galt sie noch als kleine Schwester der rechtsfähigen Stiftung und der alternative Name „unselbständige Stiftung” hat sein Übriges getan. Das Ansehen der Treuhandstiftung ist mittlerweile weitaus besser geworden – zum Glück, denn ihr großer Vorteil besteht darin, keinen Vorstand haben zu müssen.
Dennoch besteht das Problem, dass der Staffelstab in der Besetzung des Vorstands rechtsfähiger Stiftungen in vielen Fällen nicht weitergegeben werden kann, weil weit und breit kein Nachfolger in Sicht ist. Welche Optionen hat nun z.B. eine 75-jährige Person, die allein den Vorstand ihrer eigenen Stiftung bildet und die es in den vergangenen Jahren versäumt hat, einen Nachfolger aufzubauen?
Zunächst wäre im familiären Umfeld oder im Freundes- und Bekanntenkreis zu suchen. Es mag durchaus sein, dass hier jemand gewonnen werden kann, die Stiftung weiterzuführen. Wenn dem so ist, wird diese Bereitschaft wahrscheinlich auch aus einem Gefühl der Verpflichtung heraus resultieren. Diese Verpflichtung greift aber nicht, sobald kein persönliches Verhältnis zum Stifter mehr besteht. Fazit: Spätestens mit der dritten Vorstands-Generation wird die Situation für die Stiftung prekär. Das Problem wurde nur aufgeschoben.
Der Beitrag Und wer folgt Ihnen im Vorstand? erschien zuerst auf Die Stiftung.