Quantcast
Channel: Recht & Steuern – DIE STIFTUNG
Viewing all articles
Browse latest Browse all 117

Den „Lebenszyklus“ von Anfang an im Blick

$
0
0

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist es umso wichtiger sich vor einer Stiftungsgründung eingehend mit allen Möglichkeiten vertraut zu machen. Schließlich ist niemandem mit einer handlungsunfähigen Stiftung für die Ewigkeit gedient. Welche Punkte sind zu überdenken, welche Alternativen gibt es zur rechtsfähigen Stiftungen? 10 Tipps zur Stiftungsgründung im aktuellen Niedrigzinsumfeld.
Von Dr. jur. Michael Stingl und Kathrin Succow

 

1. Motivation

Die Zahl der Stiftungsgründungen ist zwar mit 583 selbständigen Stiftungen (Statistik Bundesverband Deutscher Stiftungen 2016) in der aktuellen Niedrigzinsphase leicht rückläufig. Die Motive zu stiften sind jedoch unverändert und Stiftungsengagement hat seinen festen Platz in unserer Gesellschaft. Verantwortung zurückgeben, Teilhabe, die Fortführung eines Lebenswerkes, persönliche Schicksalsschläge usw. bestimmen stifterisches Handeln auch und vielleicht besonders in schwierigen Zeiten. Dafür gibt es in der fast tausendjährigen Tradition des Stiftens in Deutschland genügend Belege. Auch sein Lebenswerk für die Nachwelt zu erhalten, ist ein starker Motivator. So erweist sich eine Stiftungsgründung oftmals als Lösungsansatz, wenn Kinder oder andere Angehörige als Erben fehlen oder die Gefahr einer Zersplitterung des Vermögens durch die Erbfolge droht. Dies gilt auch in Zeiten schwieriger Ertragslage.

2. Rechtsformwahl

Die erste Weichenstellung im Gründungsprozess ist die Abwägung der sinnvollen Rechtsform für das konkrete Vorhaben. Schnell steht der Wunsch nach einer eigenen Stiftung im Fokus. Für geringere Beträge ab 10.000 EUR eignet sich eine Treuhandstiftung, die ein Treuhänder unter seinem Dach verwaltet. Wer sich mit einem geringeren Betrag stifterisch betätigen möchte, kann sein Geld auch als Zustiftung einer bestehenden Stiftung zukommen lassen. Auch die gemeinnützige GmbH ist eine immer beliebtere Rechtsform, sich gemeinnützig wirtschaftlich zu betätigen. Sie eignet sich für das Engagement zu Lebzeiten, ist aber keine Alternative zur dauerhaften Überlassung des Vermögens nach dem Ableben.

3. Flexible Satzungsgestaltung

In der Gründungsberatung einer Stiftung gilt der Leitsatz: den Stiftungszweck so weit wie möglich und so eng wie nötig festlegen. So kann sich die Stiftung Schwankungen in der Ertragslage, aber auch in der Aktivität und Vitalität über Generationen hinweg, anpassen. So ist beispielsweise einer neu zu errichtenden Stiftung mit dem Stiftungszweck der Vergabe von Preisen oder Stipendien zu empfehlen, dies in der Satzung möglichst allgemein zu halten und dann konkrete, aber änderbare, Förderrichtlinien als Leitlinie zu erarbeiten, um der Stiftung Flexibilität und damit Handlungsfähigkeit zu erhalten. Denn die Stiftungsatzung ist ab dem Zeitpunkt der Anerkennung aufgrund des statuierten Stifterwillens nur noch sehr eingeschränkt abänderbar.

4. Kapitalausstattung

Eine eigene rechtsfähige Stiftung kann bereits ab 50.000 EUR ins Leben gerufen werden, ist aber erst ab mindestens 500.000 EUR Grundstockvermögen sinnvoll und zu empfehlen. Es sei denn, der Stifter oder die Stifterin hat eine realistische Perspektive, mit der zu gründenden Stiftung langfristig professionelles Fundraising und Drittmitteleinwerbung zu betreiben. Eine solche Entscheidung ist bereits in der Errichtungsphase zu fällen, denn sie erfordert professionellen Personal- und Ressourceneinsatz im immer härter umkämpften Spendenmarkt.

Der Beitrag Den „Lebenszyklus“ von Anfang an im Blick erschien zuerst auf Die Stiftung.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 117