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Channel: Recht & Steuern – DIE STIFTUNG
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Mit dem Spenden Steuern sparen

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Gerade in der Vorweihnachtszeit rufen Non-Profit-Organisationen wie Stiftungen und Vereine verstärkt zu Spenden für ihre Projekte auf. Neben der guten Tat gibt es einen finanziellen Nutzen: Spenden werden steuerlich belohnt. Dennoch gibt es einiges zu beachten, damit beide Seiten optimalen Nutzen daraus ziehen können.
Von Melanie Harbich

 

Da der Staat auf privates und unternehmerisches Engagement angewiesen ist, um gesellschaftliche Aufgaben zu lösen, gewährt er im Gegenzug steuerliche Entlastungen: Spendet beispielsweise ein Privater für ein Flüchtlingsprojekt einer Non-Profit-Organisation (NPO), so kann er die Spende bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzen (bei unterstellten Einkünften von 50.000 EUR also eine Spende von 10.000 EUR; damit zahlt er Steuern nur mehr auf 40.000 EUR). Derselbe Abzug steht Einzelunternehmern, Gesellschaftern von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu, beziehungsweise alternativ 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Spenden

© Manuel Adorf/www.fotolia.com

Dient die Zuwendung dazu, eine Stiftung mit Kapital auszustatten, so ist ein Betrag von bis zu 1 Mio. EUR pro Zehnjahreszeitraum zusätzlich zum normalen Spendenabzug als Sonderausgabe absetzbar. Diese sogenannte Vermögensstockspende ist ohne prozentuale Grenze nach den Bedürfnissen des Steuerpflichtigen flexibel verteilbar auf zehn Jahre. Soweit die Stiftung ihr Vermögen aufbrauchen darf, gilt dieses Privileg nicht; auch hat der Gesetzgeber Zuwendungen von Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG von dieser Vergünstigung ausgenommen.

Damit eine Spende vorliegt, muss sie freiwillig erfolgt sein (ohne rechtliche oder vertragliche Pflicht), und mit ihr darf kein Leistungsaustausch verbunden sein. Neben Geld können auch Wirtschaftsgüter aller Art zur Verwirklichung der ideellen Zwecke und der dabei anfallenden Verwaltungsarbeit gespendet werden (sogenannte Sachspenden). Als Sonderform der Geldspende ist die Aufwandspende zu nennen, bei der im Nachhinein auf einen Zahlungsanspruch verzichtet wird.

Neben den genannten einkommensteuerlichen gibt es erbschaftsteuerliche Vorteile: Soweit ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren einer Stiftung zugewendet wird, entfällt die Erbschaftsteuer.

Damit der Spender in den Genuss von Steuervorteilen kommen kann, muss die begünstigte Organisation bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen: Sie benötigt einen gültigen Feststellungs- oder Freistellungsbescheid und muss den Eingang der Spende nach dem vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Vordruck mit Datum und Höhe der Zuwendung quittieren. Als Erleichterung gilt der vereinfachte Nachweis bei Spenden bis 200 EUR jährlich oder in Katastrophenfällen: Hier genügt der Kontoauszug in Verbindung mit einem standardisierten Beleg der NPO.

Spenden

Quelle: © magele-picture/www.fotolia.com

Die NPO treffen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten: Sie muss eine Kopie der erstellten Zuwendungsbestätigung zehn Jahre aufbewahren, zusammen mit Aufzeichnungen zum Wert und Belegen bei Sach- und Aufwandspenden. Wurde eine Zuwendungsbestätigung falsch ausgestellt (z.B. falsche Höhe bei einer Sachspende) oder zu Unrecht (wenn der Spender eine Gegenleistung erhalten hat), so haftet die NPO pauschal mit 30% des zugewendeten Betrages, bei falscher Verwendung (z.B. Verwendung der Spende im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) ebenso.

Der Beitrag Mit dem Spenden Steuern sparen erschien zuerst auf Die Stiftung.


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