Quantcast
Channel: Recht & Steuern – DIE STIFTUNG
Viewing all articles
Browse latest Browse all 117

Hoffnung auf baldige Reform des Stiftungsrechts

$
0
0

Lange Zeit war es still um die Reform des Stiftungsrechts gewesen. Hatte es zu Beginn des Jahres noch optimistische Signale gegeben, schien die Coronakrise das lang erwartete Projekt weiter hinauszuzögern – wieder einmal: Am 30. September 2019 hatte der Bundesverband Deutscher Stiftungen zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung mit „Stiftungsrechtsreform jetzt“ eine Kampagne gestartet, um fünf Jahre nach den ersten Beschlüssen über eine Reform auf Tempo zu drängen.

Nun scheint es, als ob die Reform wirklich kurz vor der Verabschiedung stehen könnte. So liegt ein Referentenentwurf vor, Ende September hat die Anhörung der Verbände begonnen. Das lässt laut Beobachtern darauf schließen, dass das Gesetz bald beschlossen werden könnte – möglicherweise noch 2020.

Der Bundesverband zeigt sich zufrieden. Der Referentenentwurf berücksichtige „zentrale Forderungen“, wird Generalsekretärin Kirsten Hommelhoff zitiert. „Unsere Stimme wurde an vielen Stellen gehört. Das Stiftungsrecht wird endlich bundeseinheitlich geregelt, ein Stiftungsregister und die Business Judgment Rules kommen.“

Stiftungsregister kommt

Besonders hebt der Bundesverband die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung hervor. Dies sei ein großer Vorteil für die Stiftungspraxis, ermögliche es doch Stiftungen, „im Rechtsverkehr schnell und flexibel – ohne umständliche Vertreterbescheinigung – zu agieren“. Mit dem lang erwarteten Register ist die umstrittene Eintragung in das Transparenz­register für Stiftungen Geschichte. Die verpflichtende Eintragung ist auch nach drei Jahren von mehr als der Hälfte der Stiftungen nicht vollzogen worden.

Für das Register, das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt werden soll, wird ein gleichnamiges Gesetz verabschiedet, das unter anderem bestimmt, dass „nach der Anerkennung die Stiftung sowie deren Vorstandsmitglieder und vertretungsberechtigten besonderen Vertreter vom Vorstand zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden“ sind.

Doch nicht alle Regelungen sind so klar. Der Bundesverband sieht zum Beispiel Nachbesserungsbedarf bei der Regelung zum Stiftungsvermögen. So sei zum Beispiel die Konkretisierung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes nötig. Bislang klärt der neue § 83c nicht, ob das „ungeschmälert“ zu erhaltende Kapital nominal oder real zu verstehen ist. Bislang scheint also auch mit neuem Gesetz ein bekannter, häufig diskutierter Spielraum bestehen zu bleiben.

Eine weitere künftige Ergänzung schlägt der Bundesverband mit Blick auf eine Übergangsregelung vor, „die die Möglichkeit bietet, die bestehenden Satzungen einmalig unter erleichterten Voraussetzungen an das neue Recht anzupassen“.

Der Beitrag Hoffnung auf baldige Reform des Stiftungsrechts erschien zuerst auf DIE STIFTUNG.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 117