Quantcast
Channel: Recht & Steuern – DIE STIFTUNG
Viewing all articles
Browse latest Browse all 117

Stiftungsvertrag: keine Kündigung bei ethischen Bedenken

$
0
0

Ein verbindlich geschlossener Stiftungsvertrag kann nicht Jahre später aufgrund ethischer Bedenken gekündigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle gestern in einem Urteil festgestellt (Aktenzeichen 16 U 60/15). Kläger und Beklagter hatten im Jahr 1998 einen Vertrag zur Errichtung einer Stiftung geschlossen. Danach sollte ein Großteil des Werkes eines im Jahr 1978 verstorbenen bildenden Künstlers von dem Beklagten dauerhaft verwahrt und ausgestellt werden. Die Kläger brachten einen Großteil des Vermächtnisses des Künstlers in die Stiftung ein und der Beklagte stellte die Werke in einem Kloster aus. Im Jahr 2013 beauftragte der Beklagte einen Kunsthistoriker mit der Erstellung eines Gutachtens über das Verhältnis des Künstlers zu völkisch-rassistischem Gedankengut und nationalsozialistischen Kreisen. Nach Vorlage des Gutachtens kündigte der Beklagte den Stiftungsvertrag.

Das OLG erklärte die Kündigung für unwirksam und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Hannover. Dem Beklagten seien mit Abschluss des Stiftungsvertrags die Werke des Künstlers geschenkt worden, verbunden mit der Auflage, sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Kläger hätten dem Beklagten die Werke nicht lediglich treuhänderisch, sondern dauerhaft übertragen. Auf den Inhalt des kunsthistorischen Gutachtens kam es nach der Entscheidung des Gerichts damit nicht an. Gegen das Urteil kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Eine Pressemitteilung zum Urteil finden Sie hier.

Der Beitrag Stiftungsvertrag: keine Kündigung bei ethischen Bedenken erschien zuerst auf Die Stiftung.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 117