Die Unterschriftenkampagne vom Projekt 100% Mensch „Auch wir sind gemeinnützig!“ fordert die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften, die sich in vielfältiger Weise für Diversität und gegen die Ausgrenzung lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transidenter, inter, queerer und asexueller Menschen engagieren.
Um als gemeinnützige Körperschaft anerkannt zu werden und somit die daraus resultierenden Rechte zugesprochen zu bekommen, muss eine Körperschaft einen Zweck erfüllen, der sich im Kanon des §52 Abs. 2 der Abgabenordnung wiederfindet. Leider findet sich die Arbeit in und für die Regenbogen-Community hier bislang nicht wieder.
Aus diesem Grund hat das Projekt 100% MENSCH die Kampagne „Auch wir sind gemeinnützig!“ mit dem Ziel gestartet, den Kanon der Abgabenordnung so zu erweitern, dass dieser die Arbeit in und für die Regenbogengemeinschaft als gemeinnützig anerkennt.
Folgende Ergänzungen sind im §52 (2) der Abgabenordnung sind laut 100% Mensch notwendig (Ergänzungen fett):
§ 52 Gemeinnützige Zwecke
(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen: […]
- die Förderung der Hilfe für politisch,[…] religiös oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität oder ihres Geschlechtsausdrucks Verfolgte, [… ]
- die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen, Männern sowie transsexuellen, transidenten und intersexuellen Menschen;
- die Förderung des Schutzes von Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft und Familie; […]
- (neuer Absatz) Die Förderung der Gleichberechtigung von Heterosexuellen und Homosexuellen.
Mehr zum Projekt 100% Mensch und wie Sie diese Forderung unterstützen können, finden Sie hier:
Der Beitrag Kampagne für Erweiterung des §52 der Abgabenordnung erschien zuerst auf Die Stiftung.