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Channel: Recht & Steuern – DIE STIFTUNG
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Klage der Nachfahren Peggy Guggenheims erneut zurückgewiesen

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Das Berufungsgericht in Paris wies gestern die Klage der Nachfahren von Kunstsammlerin Peggy Guggenheim (1898-1979) gegen die Solomon Guggenheim Stiftung zurück. Der Stiftung war vorgeworfen worden, sie missachte den Willen der verstorbenen Sammlerin im Umgang mit dem Kunsterbe, welches in einem Palast am Canal Grande in Venedig von derselben verwaltet wird. Die Forderung der Nachkommen war es, den Palast und die Kollektion, welche nach ihrer Auffassung zu sehr kommerzialisiert würden, in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Laut der Stiftung gibt es jedoch keinerlei Vorgaben zur Präsentation der Kunstsammlung.

Als reiche Erbin eines Stahlproduzenten, hatte Peggy Guggenheim vor ihrem Tod im Jahre 1979 eine Kunstsammlung bestehend aus über 320 Werken sowie den venezianischen Palais der Stiftung überlassen. Diese war 1973 vom US-amerikanischen Industriellen und Philanthropen Solomon Robert Guggenheim und der deutschen Malerin Hilla von Rebay mit Sitz in New York gegründet worden und bestand schon damals aus einer Kunstsammlung, die nach und nach durch weitere Zukäufe und Schenkungen erweitert wurde.

http://www.guggenheim.org

Der Beitrag Klage der Nachfahren Peggy Guggenheims erneut zurückgewiesen erschien zuerst auf Die Stiftung.


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