Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden, dass weiterhin eine Höchstgrenze für die monatlichen Beiträge und die Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Vereinen bestehen bleibt. Die Höchstgrenze, welche bereits seit 20 Jahren gilt, liegt für die Mitgliedsbeiträge bei 85 EUR pro Monat und 128 EUR für die Aufnahmegebühr, laut einer Meldung im Newsletter der Stiftung Aktive Bürgerschaft. Der Badische Sportbund Freiburg hatte sich gegen diese Regularien gewandt mit der Begründung, dass durch eine Veränderung des eigenen Sportangebots höhere Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für die Umsetzung der Projekte entstünden. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Die endgültige Entscheidung über die Beibehaltung der bestehenden Regeln wurde von den Steuerverwaltungen der Länder im April getroffen und in einem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 15.6.2016, IV C 4- S 0171/07/0015 veröffentlicht.
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