Den Wunsch einer jeden Stiftung nach einer sicheren und ertragreichen Vermögensanlage zu erfüllen, wird aufgrund der aktuellen Zinssituation zunehmend zum Problem. Mit einer stiftungsgerechten Optimierung der Anlagerichtlinien können jedoch durchaus neue Wege beschritten und Lösungen gefunden werden.
Von Alexander Etterer
Verständliche und klar definierte Anlagegrundsätze – formuliert in einer Anlagerichtlinie – sind für Stiftungen und andere semi-institutionelle Anleger wichtige Leitplanken zur Bewirtschaftung ihres Vermögens. Im operativen Asset Management genauso wie bei der Durchführung einer sachgerechten Überwachung und Kontrolle. Die Anlagerichtlinie regelt unter anderem die Risikoausrichtung der Vermögensanlage.

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Für ihre Formulierung, auch im Hinblick auf die Definition des Risikos, der eingesetzten Anlageklassen und der Anlageinstrumente, bestehen für Stiftungen keine konkreten Regelungen. Laut den Vorgaben des Gesetzgebers ist es zentrale Aufgabe der Stiftung selbst, eine Anlagestrategie zu entwickeln, die den Anlagezielen „Vermögenserhaltung“ und „Zweckverwirklichung“ ausreichend Rechnung trägt. Der genaue Wortlaut ist den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen zu entnehmen. So heißt es beispielsweise in Art. 6 Abs. 1 S. 1 BayStG: „Das Vermögen der Stiftung ist sicher und wirtschaftlich zu verwalten“ und in Art. 6 Abs. 2 BayStG: „Das Vermögen … (Grundstockvermögen), ist ungeschmälert zu erhalten.“
Dieses Ziel stellt im derzeitigen Niedrigzinsumfeld immer mehr Stiftungen vor große Probleme. Deshalb ist jetzt vor allem die Finanzindustrie gefordert. Aber die Antworten der Banken liegen in der Regel in weniger innovativen Ansätzen. Mehr als eine Erhöhung der Aktienquote und die Substituierung der klassischen Staats- oder Unternehmensanleihen durch High-Yield- oder Emerging Market- bzw. Währungsanleihen, begleitet von dem Kommentar „um wenigstens noch ein wenig Zinsertrag zu erwirtschaften“, ist von den meisten Vermögensverwaltern nicht zu erwarten, sodass notwendige neue Strategien nicht entworfen werden.
Erhöhte Risiken für die Zweckerfüllung
Der neutrale Beobachter erkennt in solchen Lösungsvorschlägen schnell, dass das mit den Anlagen verbundene Kursverlustrisiko deutlich erhöht wird. Diese Risiken sind nicht konform mit der normalen Risikodefinition von Stiftungen, was sich schon daran zeigt, dass Stiftungen in einem normalen Zinsumfeld die meisten solcher Anlagen strikt meiden würden. Noch erschwerend kommt hinzu, dass für solche Ausflüge in eine erhöhte Risikolandschaft nicht die Vermögensverwalter die Verantwortung übernehmen, sondern vollständig die Stiftung bzw. deren Verantwortliche.
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